Die Anleger verpflichten sich zur Zahlung der von ihnen gewählten Zeichnungssumme an die Emittentin; diese verpflichtet sich, mit Ablauf der Laufzeit der Vermögensanlage vorbehaltlich eines qualifizierten Nachrangs die jeweiligen Zeichnungssummen an die Anleger zurückzuzahlen und die während der Laufzeit entstandenen Zinsen an die Anleger auszuzahlen.